Wer kann zur Tafel kommen?

Wer die Hilfe der Tafel Brüggen e.V. in Anspruch nehmen kann.

Die Hilfe der Tafel kann in Anspruch nehmen, wer

  • Bürgergeld-Empfänger/in ist
  • ALG II bezieht
  • Asylsuchende(r) ist
  • Alleinerziehend ist, sowie kinderreiche Familien und Senioren -innen mit geringem Einkommen
  • Wohngeldempfänger(in) ist
  • Bescheinigung einer caritativen Einrichtung vorlegt

Bringen Sie bitte eigene Taschen mit, worin Ihre Ware transportiert werden kann!

Bitte beachten Sie!

  • Die Abgabe von unseren Waren ist eine Ergänzungsversorgung, keine Vollversorgung!
  • Unsere Lebensmittel können das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) erreicht oder sogar überschritten haben, sie sind aber trotzdem noch zum Verzehr geeignet!

Sie haben Fragen?

Gerne können Sie uns direkt anrufen und wir reden über all Ihre offenen Fragen.

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail unter:

0 21 63 / 88 92 301

0160 / 110 56 09

Auch per WhatsApp erreichbar.